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Hyperthermie-Behandlungsspektrum

Da die Hyperthermie ein relativ neues, aufwendiges und nicht so verbreitetes Verfahren ist, bestehen die gesetzlichen Krankenkassen darauf, dass jede einzelne Indikation in einer Studie geprüft werden muss. Das ist eine Forderung, die selbst für so etablierte Therapien wie Chirurgie, Strahlentherapie oder Chemotherapie keineswegs immer erfüllt ist.

Auch wird die Hyperthermie nur in Kombination mit Strahlentherapie und/oder Chemotherapie durchgeführt.

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Kriterien für eine Hyperthermiebehandlung

Hyperthermiebehandlung im Ringapplikatorsystem

Für die regionale Tiefenhyperthermie müssen die Bedingungen der gesetzlichen Krankenkassen akzeptiert werden – auch wenn dabei leider einige wichtige onkologische Anwendungen nicht berücksichtigt werden können.

Daher kann die regionale Hyperthermie an der Charité – Universitätsmedizin Berlin zurzeit für folgende Tumorerkrankungen angeboten und eingesetzt werden:

  1. lokal fortgeschrittene und/ oder rezidivierte Weichteilsarkome
  2. lokal fortgeschrittene oder rezidivierte Zervixkarzinome, insbesondere wenn eine Cisplatin-haltige Chemotherapie ergänzend zur Radiotherapie nicht möglich ist oder abgelehnt wird 
  3. darüber hinaus kann die Hyperthermie bei der Behandlung solider Tumoren im Kindes- und Jugendalter eingesetzt werden

Behandlung im Rahmen von klinischen Studien

Eine regionale Tiefenhyperthermie bei weiteren Tumorerkrankungen, die für die gesetzlichen Krankenkassen nicht als gesicherte Behandlungsmethode gelten, ist nur im Rahmen von klinischen Studien möglich.

In Vorbereitung sind weitere Studien zum Analkarzinom, Prostatakarzinom, Pankreaskarzinom und Ovarialkarzinom.

Eine Hyperthermie-Behandlung erfolgt in der Regel im Rahmen eines stationären Aufenthalts auf der Bettenstation W61. Informationen zur Station und zur stationären Aufnahme erhalten Sie hier.

Für welche Patienten kommt die Hyperthermie in Frage?

In der Klinik für Radioonkologie und Strahlentherapie, Charité – Universitätsklinikum Berlin wird am Campus Virchow-Klinikum die Hyperthermie für folgende Tumorarten eingesetzt:

  • Analkarzinom: lokal fortgeschrittenes bzw. Rückfall eines Analkarzinoms,
  • Blasenkarzinom: lokal fortgeschrittenes Blasenkarzinom in der Erstbehandlung,
  • Mammakarzinom: inoperables Lokalrezidiv an der Brustwand oder makroskopischer Resttumor nach Operation,
  • Prostatakarzinom: biochemisches Rezidiv nach Prostataentfernung,
  • Zervixkarzinom: lokal fortgeschrittener Gebärmutterhalskrebs oder Lokalrezidiv nach Radiochemotherapie oder
  • Weichgewebesarkome (Abdomen, Becken, Extremitäten): Sichtbarer oder nicht sichtbarer Resttumor nach Operation; präoperativ, um den Tumor für den Funktionserhalt zu verkleinern oder in palliativer Situation

Wann darf die Hyperthermie nicht angewendet werden?

Absolute Kontraindikationen sind Metallimplantate wie

  • Prothesen oder
  • Stents,

da sich diese unter Umständen sehr stark erhitzen und damit zu Verbrennungen und Nekrosen führen können.

Darüber hinaus sollte Hyperthermie nicht bei schweren Herzerkrankungen zum Einsatz kommen, da die Überwärmung das Herz-Kreislauf-System belastet. Weitere Gegenanzeigen sind das Bestehen einer Schwangerschaft und Herzschrittmacher, deren Funktion durch die zur Überwärmung genutzten elektromagnetischen Wellen gestört werden könnten.