
FAQ Protonentherapie
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Vom Erstgespräch bis zur Nachuntersuchung
Wer erfahren musste, dass das Auge von einem Tumor befallen ist, bedarf in erster Linie ärztlicher Hilfe.
Die Charité verfügt über eines der deutschlandweit wichtigsten und kompetentesten Tumorzentren, innerhalb dessen die Augenklinik und die Strahlentherapieklinik zum Zweck der Augentumortherapie eng miteinander kooperieren.
Hier finden Sie Informationen und Antworten auf viele Fragen.
Muss ich im Krankenhaus liegen?
Für die vorbereitende Clip-Operation ist ein stationärer Aufenthalt von drei bis vier Tagen notwendig. Die anschließende Protonenbestrahlung erfolgt in der Regel nach- bzw. teilstationär. In seltenen Ausnahmefällen können wir Sie zur Bestrahlung vollstationär aufnehmen.
Ich bin nicht aus der Region Berlin-Brandenburg, muss ich mir eine Unterkunft suchen?
Das übernehmen wir gerne für Sie. Unsere Kollegen im Helmholtz-Zentrum Berlin übernehmen bei Bedarf für Sie die Reservierung eines Hotelzimmers in Nähe des Therapieortes. Sie können unsere Sekretärin im Helmholtz-Zentrum Berlin in der Regel von von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 13:00 Uhr erreichen.
Cathrin Rellier
Hahn-Meitner-Platz 1
14109 Berlin Berlin
+49 30 8062 42415
+49 30 8062 42097
Wer übernimmt die Kosten für die Unterbringung?
Es ist bisher so geregelt, dass die Übernachtungskosten von den Patienten verauslagt werden. Die Kosten für Übernachtung und Frühstück können Ihnen nach der Bestrahlung von der Charité zurückerstattet werden. Dazu erhalten Sie nach Abschluss der Protonenbestrahlung ein entsprechendes Formular. Sollten Sie diesbezüglich noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
Angelika Rathmann
Hindenburgdamm 30
12200 Berlin
+49 30 450 762 211
+49 30 450 767 2211
Wer übernimmt meine Fahrkosten?
Die Fahrkosten für die An- bzw. Abreise zur Clip-Operation und zur Protonentherapie sollten von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden.
Ich bin nicht aus Deutschland, kann ich trotzdem bei BerlinProtonen behandelt werden?
Ja! Es gibt eine Regelung zur medizinischen Behandlung innerhalb Europas durch das Formular S2 (vormals: E 112). Die ist eine Genehmigung zur zielgerichteten medizinischen Behandlung im Ausland.
Der Patient, der sich im Ausland behandeln lassen möchte, muss zuerst die Genehmigung seiner inländischen Krankenkasse haben. Es handelt sich hier um eine zielgerichtete Leistungsinanspruchnahme im Ausland und nicht um eine dringende Behandlung.
Mit dem Formular S2 (vormals: E 112), gibt Ihnen Ihr Krankenversicherer die Einwilligung zu solch einer bestimmten Behandlung in einem anderen EU-Land.
Das Formular S2 (vormals: E 112) darf nicht verweigert werden, wenn die die medizinische Versorgung im Rahmen des Leistungspaketes der Krankenversicherung vorgesehen ist, oder wenn die Behandlung nicht in einem gewissen Zeitfenster im eigenen Land durchgeführt werden kann.
Sie sollten sich also mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen und nach äquivalenten Behandlungsmöglichkeiten in Ihrem Land fragen. Ist eine vergleichbare Therapie nicht möglich oder die Wartezeit nicht zumutbar, dann bitten Sie um das o.g. Formular S2 (vormals: E 112).
Auf Basis dieser Regel behandeln wir oft Patienten aus anderen europäischen Ländern wie u.a. Bulgarien, Österreich, Polen oder Slowakei.
Aufenthalt in der Augenklinik
Bei Vorstellung des Patienten in der Tumorsprechstunde der Augenklinik stellt der Augenarzt die Diagnose und legt das weitere Vorgehen fest. Wird die Protonenbestrahlung als Behandlungsoption erwogen, schließt sich in der Regel ein mehrtägiger stationärer Aufenthalt an, um die erforderlichen klinischen Maßnahmen treffen zu können.
Augenbestrahlungen erfordern Präzisionsarbeit. Um zu gewährleisten, dass der Teilchenstrahl genau den Tumor trifft, muss dieser gut vom gesunden Gewebe in dessen unmittelbarer Umgebung abgegrenzt sein. Der Augenarzt bestimmt zunächst mit Hilfe von Fotografien des Augenhintergrundes und Ultraschallaufnahmen die Lage, Ausdehnung und Form des Tumors. Falls es sich bei dem Tumor um ein Aderhautmelanom oder ein anderes, tief in das Auge reichendes Melanom handelt, näht er auf die Lederhaut des erkrankten Auges einige kleine Markierungsplättchen aus Tantal auf. Anschließend kann auch die räumliche Lage des Tumors in Bezug zu den Tantalplättchen bestimmt werden.
Tantal wird vor allem wegen seiner biologischen Verträglichkeit vielfach in der chirurgischen Medizin eingesetzt. Die Plättchen verursachen in der Regel keinerlei Beschwerden und brauchen nach der Bestrahlung nicht entfernt zu werden.
Bildgebungsverfahren in der Tumordarstellung
Nach erfolgter Aufnähung der Markierungsplättchen wird eine Computertomographie des erkrankten Auges durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine spezielle Röntgenuntersuchung, bei der sich die Plättchen auf dem Auge gut abbilden lassen. Die Untersuchung selbst ist völlig schmerzfrei und dauert nur wenige Minuten. Kontrastmittel werden nicht benötigt.
In bestimmten Fällen kann der Augenarzt eine ergänzende Kernspintomographie des erkrankten Auges anfordern. Für diese Untersuchung wird das Auge des Patienten lokal betäubt. Nach erfolgter Betäubung wird der Patient mit einem Krankentransport von der Augenklinik des Klinikums Benjamin Franklin in das speziell ausgerüstete MRT-Labor des Virchow-Klinikums gefahren. Die Untersuchung dort nimmt etwa eine Stunde in Anspruch. Anschließend bringt der Transport den Patienten in die Augenklinik zurück. Falls der Patient zu diesem Zeitpunkt bereits entlassen worden ist, erfolgt die Untersuchung ambulant und ein erneuter stationärer Aufenthalt ist nicht erforderlich.
Für die Kernspinuntersuchung spielt es keine Rolle, ob zuvor Markierungsplättchen aufgenäht worden sind oder nicht. Abgesehen von ihrem unbestrittenen diagnostischen Wert hat sich die Kernspintomographie als klinisch fundierte Grundlage für die sich anschließende Bestrahlungsplanung sehr bewährt. Dies gilt besonders für hochragende oder unregelmäßig geformte Tumoren, aber auch für solche, die mit den herkömmlichen Untersuchungsmethoden ansonsten schlecht einsehbar bzw. schwer abgrenzbar sind.
Bestrahlungsplanung und Anfertigen von Lagerungshilfen
Der Hauptnutzen der auf die Lederhaut aufgenähten Plättchen besteht darin, das erkrankte Auge mit einer Genauigkeit von Bruchteilen eines Millimeters am HZB-Behandlungsplatz positionieren zu können. Die genaue Positionierung ist für die Präzisionsbestrahlung am Auge eine Grundvoraussetzung, um die Vorteile der Protonentherapie ausnutzen zu können. Nur in den Fällen, in denen der Tumor von außen sichtbar und klar umschrieben ist, kann der behandelnde Arzt die Lagerung unter Sicht vornehmen, und er kann auf die Plättchen verzichten.
Die Positionsdaten und sonstige Einstellwerte für die Bestrahlung werden vom Bestrahlungsplan vorgegeben, den die Medizinphysiker gemeinsam mit Strahlentherapeuten der Charité auf Basis der patientenbezogenen klinischen Daten entwerfen.
Hierbei werden u.a. die aus den tomographischen Untersuchungen gewonnenen Bilddatensätze verwendet, so wie dies auch in der konventionellen Bestrahlungsplanung üblich ist. Aus diesen Bilddatensätzen werden das erkrankte Auge, der darin befindliche Tumor sowie die aufgenähten Markierungsplättchen präzise rekonstruiert. Die gesamte Rekonstruktion wird dann im Planungsprogramm als dreidimensionales Computermodell gespeichert und grafisch veranschaulicht, woraus sich leicht die räumlichen Beziehungen zwischen den Einzelstrukturen ersehen und mit den klinischen Vorgaben vergleichen lassen können. Am Computermodell kann die Bestrahlung virtuell simuliert und ein optimaler Einstrahlwinkel für die geplante Protonentherapie ausgerechnet werden, unter dem die strahlenempfindlichen Bereiche im Auge bestmöglich geschont werden können.
Zwecks Anpassung geeigneter Lagerungshilfen und zur realen Simulation der Bestrahlungssituation wird der Patient an zwei aufeinander folgenden Tagen auf seine Behandlung am HZB vorbereitet. Die Vorbereitung und die spätere Bestrahlung erfolgen ambulant. In einer Generalprobe wird der Patient dabei mit den typischen und stets wiederkehrenden Abläufen vertraut gemacht, wodurch es vielen bereits gelingt, ihre anfängliche Scheu vor dem zunächst ungewohnten Umfeld abzulegen.
Am ersten Vorbereitungstag am HZB fertigen die Mitarbeiter der Charité für den Patienten eine Gesichtsmaske und einen Gebissabdruck auf einem Beißblock an, die als Lagerungshilfen an den Behandlungsstuhl im Bestrahlungsraum montiert werden. Beides hilft dem Patienten, seinen Kopf ruhig zu stellen, während er auf dem Behandlungsstuhl sitzt. Der Stuhl kann in Schritten von einem Zehntelmillimeter entlang der drei Raumachsen verfahren und zusätzlich um zwei Rotationsachsen gedreht werden. So wird der Patient in die spätere Behandlungsposition gebracht.
Da die Augen des Patienten beweglich bleiben, wird zur Ruhigstellung eine Blickrichtung über ein Fixierlicht vorgeben. Hierzu wird der Patient zunächst auf dem Stuhl vorpositioniert. Während er seinen Blick auf das Fixierlicht richtet, erfassen verschiedene Kameras das Bild des erkrankten Auges in starker Vergrößerung, so dass schon kleinste Bewegungen auf speziellen Augenmonitoren erkannt werden können. Bei der voreingestellten Position werden dann digitale Röntgenaufnahmen unter verschiedenen Blickrichtungen angefertigt. Auf den Röntgenbildern werden die Markierungsplättchen sichtbar, anhand derer sich direkt am Behandlungsplatz die Augenstellung bestimmen und später wie gewünscht regulieren lässt. Der Vorteil der röntgengesteuerten Positionierung liegt in der objektiven Kontrolle der Augenstellung unmittelbar vor der Bestrahlung. Selbst in Fällen eines verschlechterten Sehvermögens oder „schiefer“ Blickrichtung, etwa bei schielenden Patienten, kann das erkrankte Auge ggf. unter Zuhilfenahme des gesunden Auges immer noch korrekt und reproduzierbar für die Therapie positioniert werden.
Die Belastung durch die Röntgenaufnahmen ist durch deren Beschränkung auf das Auge und die mit ihnen verbundene, extrem geringe Röntgendosis von weniger als einem Hundertstel der durchschnittlichen Dosis bei einer computertomographischen Aufnahme verschwindend klein. Nach etwa einer Dreiviertelstunde hat der Patient seine Aufgabe für diesen Tag erfüllt.
Plankontrolle und Abschluss der Vorbereitungen
Die Medizinphysiker besprechen zwischenzeitlich ihre erarbeiteten Bestrahlungspläne mit den Augenärzten und Strahlentherapeuten der Charité. Dabei wird auch die Wahl des Einstrahlwinkels für den Protonenstrahl und die aus der Tumorprojektion resultierende Form des Strahlenfeldes beurteilt. Bevor nun die Techniker in der Werkstatt für jeden Patienten eine Messingblende für die individuelle Feldformung zuschneiden, kontrollieren die Medizinisch-technische Radiologieassistenten (MTRA) in einer zweiten Sitzung mit dem Patienten am zweiten Vorbereitungstag, ob der Bestrahlungsplan auch praktisch umsetzbar ist. Dazu wird der Patient erneut auf dem Behandlungsstuhl gesetzt und so gelagert, wie es für die eigentliche Bestrahlung vorgesehen ist.
Die Lage bzw. Blickrichtung des Patienten wird so lange korrigiert, bis eine zufrieden stellende Übereinstimmung zwischen den Positionen der Markierungsplättchen auf dem Röntgenbild mit den vom Bestrahlungsplan vorgegebenen Sollpositionen besteht.
Um ein Blinzeln während der Bestrahlung zu verhindern und die Augenlider aus dem Protonenstrahl heraushalten, setzen die MTRA dem Patienten jetzt Lidhalter ein. Sie geben Tränenersatzlösung und Betäubungstropfen ins Auge, damit der Patient die Lagerungsprozedur, die im Ganzen etwa eine halbe Stunde dauert, gut aushalten kann. Der eintreffende Strahl wird dann mit einem Lichtfeld simuliert. Zur Veranschaulichung des geplanten Strahlenfeldes auf dem Patientenauge kommt bereits ein Modell der Feldblende zum Einsatz, dessen Form mit der später anzufertigenden Messingblende identisch ist. Während der Simulation werden die Einstellwerte für den Behandlungsstuhl ermittelt. Außerdem stellt sich heraus, ob der Bestrahlungsplan noch angepasst werden muss. Am Schluss der Sitzung werden die Stuhlkoordinaten und weitere für die Patientenlagerung relevante Daten gespeichert, damit diese bei der ersten Bestrahlungssitzung sofort verfügbar sind und erneut eingestellt werden können.
Während der Plankontrolle ist ein Strahlentherapeut der Charité zugegen, der mit jedem Patienten Einzelgespräche über die anstehende Protonentherapie führt. Dabei wird auch der Bestrahlungsplan vorgestellt, nach dem die Protonentherapie durchgeführt wird. Der Arzt klärt über die zu erwartenden Heilungschancen und die möglichen Risiken und Nebenwirkungen der Therapie in Ihrem speziellen Fall auf. Minderjährige und betreute Patienten werden gebeten, ihre nächsten Angehörigen bzw. ihren Betreuer zum Aufklärungsgespräch mitbringen.
Bestrahlung mit Protonen
Die gesamte Bestrahlungsdosis wird in vier gleichen Einheiten (Fraktionen) gegeben. Zwischen dem Dienstag und Freitag in der Therapiewoche erscheint der Patient also täglich zur Bestrahlung am HZB, wobei die Lagerung, die in jeder Sitzung erneuert werden muss, die meiste Zeit in Anspruch nimmt. Die eigentliche Dosisgabe in jeder Fraktion dauert selbst nur eine halbe bis eine Minute.
Die MTRA positionieren den Patienten mit den in der Plankontrolle gespeicherten Einstellwerten auf dem Behandlungsstuhl vor. Anhand von Röntgenaufnahmen wird die Bestrahlungsposition wiederum mit der Sollposition verglichen, korrigiert und dokumentiert. Ein vergrößertes Fernsehbild des zu bestrahlenden Auges wird auf Bildschirme im Bestrahlungsraum sowie im Therapiekontrollraum übertragen, wo das Personal sich während der Dosisgabe aufhalten wird. Während dieser Zeit wird Sprechkontakt mit dem Patienten gehalten.
Die MTRA markieren die Sollposition des Auges auf einem speziellen Augenmonitor, um bei einer möglichen Augenbewegung den Strahl sofort zu unterbrechen. Hat der Patient die Behandlungsposition ggf. nach einer kurzen Pause erneut eingenommen, so ist die Wiederaufnahme der unterbrochenen Dosisgabe auf Knopfdruck problemlos möglich.
Abschlussgespräch und augenärztliche Nachsorgeuntersuchungen
Am letzten Bestrahlungstag führt der behandelnde Arzt ein Abschlussgespräch mit jedem Patienten, in dem der Behandlungserfolg bewertet sowie letzte organisatorische Belange geklärt werden.
Ihre Aufenthalte in Berlin, die im Zusammenhang mit der Therapie notwendig gewesen sind, wird er gegenüber den Krankenkassen bescheinigen. Er bespricht dann auch die für Sie vorgesehenen Nachsorgeuntersuchungen, die sich an die nun beendete Protonentherapie in etwa halbjährlichen Abständen anschließen werden. Vom Arzt erhalten Sie noch am gleichen Tag einen Brief, in dem Ihre nächsten Termine in der Augenklinik vermerkt sind und der als Behandlungsnachweis für Ihre Unterlagen bestimmt ist.